FNH AGB
1. Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der FNH Group AG, Obere Lauistrasse 5, 8856 Tuggen («FNH Sports Medical Center GmbH»; «FNH Training GmbH»; «Grünfeld Fitness GmbH», folgend «FNH» genannt) und dem Kunden ("Mitglied"). Abweichende Bestimmungen, die schriftlich oder anlässlich des online Vertragsabschlusses zwischen FNH und dem Mitglied vereinbart werden, gehen diesen AGB vor. Änderungen dieser AGB während der Laufzeit des Vertrages werden zum Vertragsbestandteil, wenn das Mitglied nicht innert 30 Tagen seit Mitteilung den geänderten AGB widerspricht.

2. Vertragsabschluss/Kündigung
Der Vertrag ist mit der Unterschrift (digital und physisch) rechtskräftig. Die AGB von FNH werden dadurch anerkannt.
Die Mitgliedschaft erneuert sich automatisch einen Monat vor Ablauf der bestehenden Mitgliedschaft.
Das Abonnement ist persönlich und nicht übertragbar. Die Laufzeit des Abonnements richtet sich nach dem Vertrag. Nach Ablauf der Laufzeit erlischt der Anspruch auf noch nicht bezogene Trainings.
Allfällige Kündigungen bedürfen immer der Schriftform
(per Einschreiben oder E-Mail). Mündliche Kündigungen gelten als nichtig. Sind Fristen zu beachten, ist der Poststempel bzw. der Eingang der E-Mail massgebend. Bei Kündigungen mittels E-Mail trägt das Mitglied die Beweislast über den Eingang der E-Mail bei FNH.

3. Öffnungszeiten
Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen zu den jeweiligen veröffentlichten Öffnungszeiten der FNH-Studios zu nutzen. Sonderregelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. FNH Fitnessclub kann sein Angebot und die Öffnungszeiten jederzeit ändern. Das Mitglied hat im Falle einer Reduktion des Angebots oder der Betriebszeiten sowie bei vorübergehenden Betriebsschliessungen, die betrieblich notwendig sind (beispielsweise bei Reinigungen und Revisionen) oder aus Gründen eintreten, die FNH nicht zu vertreten hat, namentlich aufgrund höherer Gewalt (Brand, Epidemien, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen etc.) keinen Anspruch auf Rückvergütungen, Verlängerungen der Vertragslaufzeit oder sonstigen Schadenersatz.

4. Hausordnung
Das Mitglied hat sich an die Hausordnung zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Die Hausordnung ist im jeweiligen FNH- Studio sowie auf der FNH-Webseite einsehbar und kann von FNH jederzeit ohne Zustimmung des Mitglieds abgeändert werden.
Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung und/oder die Weisungen des Personals ist FNH berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ein sofortiges Hausverbot auszusprechen. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

5. Badge
Bei Abschluss des Vertrages erhält das Mitglied einen Badge. Dieser ist persönlich und nicht übertragbar. Das Depot beträgt CHF 30. Das Depot wird bei Rückgabe des Badges zurückerstatten. Die Studios können nur mit Badge betreten werden. Der Verlust des Badges ist dem Personal

 unverzüglich anzuzeigen. Jeder Missbrauch des Badges wird zur Anzeige gebracht und berechtigt FNH den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

6. Gesundheitsfragebogen
Der Gesundheitsfragebogen mit den Angaben zum Gesundheitszustand und den Zielsetzungen ist vor Antritt des ersten Trainings vollständig auszufüllen. Weiter muss die Korrektheit der Angaben mit der persönlichen Unterschrift bestätigt werden, welches automatisch über die Unterschrift auf dem Mietgliedschaft Vertrag geschieht. Zur Absicherung von FNH ist dies obligatorisch. Die gesammelten persönlichen Informationen werden innerhalb von FNH genutzt, um ein möglichst individuelles, effizientes und effektives Training gestalten zu können. Alle FNH-Personal-Coaches von FNH unterliegen der Schweigepflicht.

7. Kinder
Kinder unter 16 Jahren, die ein Training bei FNH absolvieren, sind stets von einem Erziehungsberechtigten oder einem Personal Coach zum Training zu begleiten und zu beaufsichtigen. Jugendliche ab 16 Jahren trainieren nur mit Einverständnis der Eltern, welches schriftlich nachzuweisen ist.
8. Haftung
Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Teilnehmers. FNH lehnt jegliche Haftung für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit im Zusammenhang mit dem Training ab. Im Weiteren haftet FNH nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. vor, während und nach dem Training.

9. Korrespondenz
Die Korrespondenz von FNH mit seinen Mitgliedern erfolgt ausschliesslich per E-Mail. Sollte ein Mitglied Korrespondenz auf dem Postweg wünschen, so hat es dies bei Vertragsabschluss anzugeben, wobei sich in diesem Fall der Jahresmitgliederbeitrag um CHF 39 erhöht. Sollten E-Mails nicht zugestellt werden können (z.B. weil die E-Mailadresse geändert wurde etc.), so ist eine Haftung von FNH ausgeschlossen. Die Personalien können über das FNH-Onlineportal bearbeitet werden. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Personalien jederzeit aktuell zu halten.

10. Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung / Time-Stops
Werden die Dienstleistungen des Anbieters nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden grundsätzlich kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.
Time-Stop für FNH-Mitglieder
Die Mitgliedschaft darf unter Absprache mit einem FNH Personal Coach einmal jährlich für die Dauer von mind. 1 Monat und max. 3 Monaten unterbrochen werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Die Mitglieder haben jedoch nur unter den unten aufgeführten Umständen das Anrecht auf einen Time-Stop, d.h. eine Vertragsunterbrechung.
• Bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall
• Bei Auslandsaufenthalt
• Bei nachgewiesenem Militär- und Zivilschutzdienst
• Bei Schwangerschaft (nach der Geburt wird der Vertrag max. 6 Wochen ohne ärztliche Bescheinigung unterbrochen; für einen Unterbruch, welcher über die 6 Wochen hinausgeht, muss eine ärztliche Bescheinigung vorgewiesen werden.)
Vertragsunterbrechung kann mit Vorlage einer Bescheinigung beantragt werden. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25 an.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Zeitgutschrift am Ende der Vertragslaufzeit handelt und die Beitragsrechnung trotzdem fällig wird. Nach Absprache können die Trainings auch an eine andere Person übertragen werden. Es werden keine Trainings zurückerstattet.
Kunden mit einer MTT- Verordnung haben auch Anspruch auf einen Time- Stop in ihrem Fitnessabo – er entspricht der Dauer der MTT-Verordnung.
Time-Stop für MTT-Patienten
Ein Time-Stop kann bei einer Auszeit von drei Wochen erstellt werden, jedoch nur unter folgender Bedingung: Vorweis eines ärztlichen Zeugnisses
Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Unfall, Krankheit) kann die MTT- Verordnung für ein Minimum von drei Wochen und Maximum drei Monaten unterbrochen werden - wobei kein Anspruch darauf besteht. Sollte der Ausfall jedoch länger als drei Monate dauern, dann wird eine neue MTT-Verordnung verlangt.
11. 24-Stunden Regelung
Falls ein Termin (Training / Therapie) weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder umgebucht wird, wird ein Termin verrechnet.
 
12. Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen von FNH sind integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGB erklärt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.

13.Kameraüberwachung
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Trainingsbereich der FNH-Studios zur Sicherstellung der Qualitop- Zertifizierung mit Kameras überwacht wird.

14.Gerichtsstand, anwendbares Recht
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der AGB kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
Gerichtsstand ist der Sitz von FNH Group AG. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

Februar 2021
FNH Personal Training GmbH, Wägitalstr. 30, 8854 Siebnen FNH Sports Medical Center GmbH, Bühlpark 13, 8645 Jona; Grünfeld Fitness GmbH, Grünfeldstrasse 20, 8645 Jona

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